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Cookie-Richtlinie 
Blooming Voices

Diese Übersetzung dient der Information. Maßgeblich ist die französische Fassung.

 

Website Blooming Voices (Oktober 2026)

 

PRÄAMBEL

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Linda Sarmiento Martinez, Einzelunternehmerin, wohnhaft 112 boulevard du Mont Boron, 06300 Nizza, eingetragen im Nationalen Unternehmensverzeichnis (Répertoire National des Entreprises) unter der SIREN-Nummer 981 220 940, handelnd in eigenem Namen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Nachfolgend „Linda Sarmiento Martinez“ genannt.

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ARTIKEL 1: COOKIES UND ANDERE TRACKER

Diese Richtlinie betrifft die Cookies und anderen Tracker der Website https://www.bloomingvoices.net. Sie ergänzt die Datenschutzerklärung, ein gesondertes Dokument, das die Verarbeitungen im Zusammenhang mit Kontaktanfragen, Beratungen, Zahlungen und dem Newsletter beschreibt.

Artikel 1.1: Was sind Cookies?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die von einem Server auf dem Endgerät (Computer, Telefon usw.) eines Nutzers gespeichert und einer Webdomain zugeordnet wird.
Cookies können beispielsweise beim Besuch einer Website, bei der Nutzung einer mobilen App oder bei der Installation oder Nutzung einer Software gesetzt und/oder ausgelesen werden, unabhängig von der Art des verwendeten Endgeräts.
Diese Datei wird bei späteren Kontakten mit derselben Domain automatisch zurückgesendet.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie auf der Website der CNIL: https://www.cnil.fr/fr/definition/cookie

Artikel 1.2: Auf der Website verwendete Tracker
Ohne vorherige Einwilligung dürfen nur Tracker verwendet werden, deren ausschließlicher Zweck darin besteht, eine elektronische Kommunikation zu ermöglichen oder zu erleichtern, oder die für einen ausdrücklich angeforderten Dienst unbedingt erforderlich sind. Sie können insbesondere der Sicherheit oder der Speicherung Ihrer Auswahl dienen, sofern die Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt sind.
Etwaige Tracker zur Reichweitenmessung, Personalisierung, Werbung oder im Zusammenhang mit Inhalten Dritter sind entsprechend der tatsächlichen Konfiguration der Website zu erfassen. Soweit sie Ihrer Einwilligung bedürfen, dürfen sie vor Ihrer Zustimmung weder gesetzt noch ausgelesen werden. Bestimmte Tracker zur Reichweitenmessung können nur unter den in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Bedingungen von der Einwilligungspflicht ausgenommen sein.

Artikel 1.3: Ihre Wahlmöglichkeiten und der Widerruf der Einwilligung
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss der Cookie-Manager es Ihnen ermöglichen, Tracker mit gleicher Einfachheit zu akzeptieren oder abzulehnen sowie eine Auswahl nach Zwecken zu treffen. Die Optionen dürfen nicht vorausgewählt sein. Das bloße Weitersurfen gilt nicht als Einwilligung.
Sie müssen Ihre Auswahl jederzeit ändern und Ihre Einwilligung ebenso einfach widerrufen können, wie Sie sie erteilt haben, und zwar über den auf der Website zugänglichen Link zur Cookie-Verwaltung. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Vorgänge.
Die Ablehnung optionaler Tracker darf den Zugang zu Informationen und Funktionen, die nicht von ihnen abhängen, nicht verhindern. Inhalte Dritter, die solche Tracker erfordern, können bis zu Ihrer Entscheidung deaktiviert bleiben.
Sie können Cookies auch über Ihren Browser löschen oder blockieren. Das Blockieren unbedingt erforderlicher Tracker kann bestimmte Funktionen beeinträchtigen. Diese Browsereinstellungen ergänzen den Cookie-Manager der Website.
Ihre Auswahl muss gegebenenfalls erneut getroffen werden, wenn Sie den Browser oder das Gerät wechseln oder die Informationen löschen, in denen Ihre Auswahl gespeichert ist.

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ARTIKEL 2: KONTAKT UND AKTUALISIERUNG

Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an Linda Sarmiento Martinez unter info@bloomingvoices.net oder per Post an 112 boulevard du Mont Boron, 06300 Nizza, Frankreich. Die Datenschutzerklärung erläutert Ihre Rechte sowie die Möglichkeit, sich an die CNIL zu wenden.
Diese Richtlinie wird aktualisiert, wenn sich die Konfiguration der Website oder die eingesetzten Tracker ändern. Erfordern neue Zwecke Ihre Einwilligung, muss diese vor ihrer Umsetzung eingeholt werden.

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